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Luftbild Stadt Plön
Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Stadt Plön folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:
Ehemaliger Verlauf der B 430 (gegenüber Kreisfeuerwehrzentrale) zwischen dem östlichen Ufer der Schwentine und einer Linie, die sechs Meter südwestlich der Grenze zwischen den Flurstücken 130/26 und 25/3, der Flur 2, Gemarkung Plön, verläuft.
Der Verwaltungsakt, seine Begründung und der Lageplan können im Rathaus, Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der nachfolgenden Öffnungszeiten eingesehen werden.
Mo., Mi., Do.: 8.00 – 12.30 u. 13.30 - 16.00 Uhr
Di.: 8.00 – 12.30 u. 13.30 - 18.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.
Plön, den 12. Juli 2004
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
(Ulf Demmin)
Veröffentlicht am 15. Juli 2004
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
(Ulf Demmin)