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Datum: 25.09.2013

Öffentliche Bekanntmachung über die Einziehung eines Teils einer Verkehrsfläche hier: Teil des Einmündungsbereichs der Straße »Övelgönne«

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 11. September 2013 beschlossen, das Einziehungsverfahren für eine ca. 198 m² große und wassergebundene Teilfläche an der Einmündung zur Straße „Övelgönne“ – von der Lütjenburger Straße her kommend – neben dem Grundstück Lütjenburger Straße 17 einzuleiten, da ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist.

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

Der Plan über die einzuziehende Fläche liegt im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, Zimmer Nr. 57 vom 01. Oktober bis zum 29. Oktober 2013 während der Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten sind:
Mo., Mi., Do.: 8.00 – 12.30 u. 13.30 - 16.00 Uhr
Di.: 8.00 – 12.30 u. 13.30 - 18.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Jedermann, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, hat Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Einwendungen gegen die Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Plön, Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön zu erheben.

24306 Plön, den 23. September 2013

Stadt Plön
-Der Bürgermeister-

(-L.S.-) gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Bürgermeister

Plan über die einzuziehende Fläche: