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Datum: 29.09.2015

Öffentliche Bekanntmachung über die Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad

Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 23. September 2015 wird folgende Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad erlassen:

§ 1

Einzelkarten (ohne Zeitbegrenzung)

(1) Erwachsene (Personen ab 18 Jahre) 5,00 €

(2) Kinder/Jugendliche (im Alter von 3 bis 17 Jahren)
sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte
(ab 50 % Behinderung), Empfänger von
Leistungen zur Grundsicherung gem. SGB II/SGB XII,
jeweils mit entsprechendem Nachweis 3,00 €

(3) Familienkarte (bis 4 Personen, max. 2 Erwachsene) 12,00 €

Jedes weitere Kind 1,50 €

§ 2

Einzelkarten (mit Zeitbegrenzung)

(1) Guten Morgen Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden nach Öffnung 3,50€

(2) Guten Abend Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden vor Schließung 3,50€

§ 3

Dauerkarten

Bonuskarten (übertragbar)
a) Wertguthaben: 25 € Ersparnis 8% 23,00 €
b) Wertguthaben: 50 € Ersparnis 10% 45,00 €
c) Wertguthaben: 100 € Ersparnis 15% 85,00 €
d) Wertguthaben: 200 € Ersparnis 20% 160,00 €

§ 4

Nutzungsentgelte außerhalb der Entgeltordnung

Für die Nutzung der Schwimmhalle durch Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände, Gewerbetreibende oder anderen Institutionen werden die Nutzungsentgelte gesondert außerhalb dieser Entgeltordnung vereinbart.

§ 5

Ausnahmen

Der Bürgermeister der Stadt Plön kann aus sozialen oder sonstigen Gründen Ausnahmen von dieser Entgeltordnung zulassen.

§ 6

Inkrafttreten

(1) Diese Entgeltordnung tritt am 01. Oktober 2015 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das städtische Hallenbad Ölmühle vom 12. März 2014, in Kraft getreten am 01. April 2014, außer Kraft.

Plön, den 24. September 2015

Stadt Plön
Der Bürgermeister
-Siegel-
Jens Paustian

Veröffentlicht:

Plön, den 29. September 2015

Stadt Plön
Der Bürgermeister
-Siegel-
Jens Paustian