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Luftbild Stadt Plön
Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung vom 05. November 2014 folgende Entgeltordnung für die „Schlossgarage Plön“ beschlossen:
§ 1 Entgelterhebung
Für die Benutzung der von der Stadt Plön verwalteten Stellplätze in der Schlossgarage Plön wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltsätze erhoben. In dem Entgelt ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz enthalten.
§ 2 Entgeltstruktur
A) Einmalige Nutzer:
1) bis zu 1 Stunde 1,50 €
2) bis zu 2 Stunden 3,00 €
3) Tagestarif: ab 2 Stunden ( bis 19.00 Uhr) 5,00 €
4) Abendtarif (19.00 bis 6.00 Uhr) 4,00 €
B) Dauerbenutzer
1) Dauer-Parkausweis (0-24 Uhr an 365 Tagen im Jahr) 45,00 € / Monat
2) Job-Ticket 35,00 € / Monat
Montag bis Freitag 6.00 bis 19.00 Uhr
Samstags von 6.00 bis 14.00 Uhr
§ 3 Ausnahmen
Der Bürgermeister der Stadt Plön kann aus besonderen Gründen Ausnahmen dieser Entgeltordnung zulassen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt ab 01. Januar 2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 24. Januar 2006, in Kraft getreten rückwirkend ab 15. September 2005, außer Kraft.
Plön, den 19. November 2014
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)