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Luftbild Stadt Plön
Die Stadt Plön gibt öffentlich bekannt, dass der Holsteiner Wasser GmbH gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Wasserwerk in Plön, das Recht zur Grundwasserentnahme von bis zu 740.000 cbm/a zum 1. Januar 2018 erteilt werden soll.
Die künftige Grundwasserentnahme erfolgt aus den nachfolgend aufgeführten und bereits bestehenden acht Förderbrunnen, die im und um das Stadtgebiet Plön zur Verfügung stehen. Anhand der im Rathaus der Stadt Plön, Zimmer 28, Tel. 04522 505-716 öffentlich ausgelegten Antragunterlagen können die Unterlagen und Katasterpläne zur öffentlichen Einsichtnahme für den Zeitraum von einem Monat, ab dem 08.11.2017, eingesehen werden.
Für die Dauer der Einsichtnahme werden schriftliche Einwendungen unter Angabe der Gründe im Plöner Rathaus, Schlossberg 3-4, Zimmer 28, 24306 Plön Tel. 04522 505-716 bei Herrn Brillert entgegen genommen.
Brunnen I u. II Gemarkung Plön, Flur 8, Flurstück 11/2
Brunnen IV,V,VI und VII Gemarkung Plön, Flur 8, Flurstück 11/15
Brunnen VIII Gemarkung Plön, Flur 6, Flurstücke 30/7
Brunnen IX Gemarkung Plön, Flur 7, Flurstück 7/3
Gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes des Landes Schleswig- Holstein (LWG) wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist (15.12.2017) eingehende erhobene Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kann gemäß § 140 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) die Untere Wasserbehörde des Kreises Plön nach Ausbleiben etwaiger Einwendungen über das Verfahren abschließend selbst entscheiden.
Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung ab 09.11.2017 auf der Internetseite der Stadt Plön unter https://www.ploen.de bereitgestellt.
Plön, den 06.11.2017
Stadt Plön
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Lars Winter
Bürgermeister