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Datum: 11.12.2018

Öffentliche Bekanntmachung über die Haushaltssatzung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön für das Haushaltsjahr 2019

I.

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung vom 27.11.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 17.000,00 EURO
in der Ausgabe auf 17.000,00 EURO

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 9.300,00 EURO
in der Ausgabe auf 9.300,00 EURO

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EURO

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EURO

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EURO

§ 3

Die Verbandsumlage wird auf 0,66143 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Plön, den 27.11.2018

Feuerlöschverband Groß-Plön

-Siegel- gez.

(Lars Winter)
Verbandsvorsteher

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, Zimmer 26, ausliegen.

Plön, den 11.12.2018

Feuerlöschverband Groß-Plön

-Siegel- gez.

(Lars Winter)
Verbandsvorsteher