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Luftbild Stadt Plön
1) Der in den Bekanntmachungen der Planauslegungen vom 14.03.2008 angekündigte Erörterungstermin findet statt am
Montag, den 30. November 2009, Beginn 15.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Plön, Sitzungszimmer I, Schlossberg 3-4, 24306 Plön
2) Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr.7 Bundesfernstraßengesetz).
4) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, den 06.11. 2009
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
-Anhörungsbehörde-
Dautwiz