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Datum: 29.09.2015

Öffentliche Bekanntmachung über die Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an Sonntagen -1. Nachtrag-

Aufgrund § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz – LÖffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Stadt Plön verordnet:

Artikel 1

§ 1 erhält folgende Fassung
Aus Anlass des Frühjahrsmarktes am Sonntag, den 08. März 2015 und der Aktion „Plön-ein Wintermärchen“ am Sonntag, den 06. Dezember 2015 dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Plön vom Lübschen Tor bis zum Wentorper Platz zuzüglich Johannisstraße und Bullenwarder in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offen gehalten werden.

Artikel 2

Diese Änderung der Stadtverordnung tritt am 03. September 2015 in Kraft und am 07. Dezember 2015 außer Kraft.


Plön, den 03. September 2015

Stadt Plön
Bürgermeister

-Siegel- gez. Unterschrift
Jens Paustian

Veröffentlicht:

Plön, den 29. September 2015

Stadt Plön
Bürgermeister

-Siegel- gez. Unterschrift
Jens Paustian