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Luftbild Stadt Plön
Die aus der Anlage 1 ersichtlichen, rot markierten Flächen in der Stadt Plön, bestehend aus den Straßen Kreherstraße, Günther-Röhl-Straße, Jörg-Steinbach-Ring und Walter-Volkers-Straße (von der Zufahrt zum Sportplatz bis zum nördlichen Wendehammer), werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (StrWG) (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein v. 15.12.2003, Seite 631) in der zur Zeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 StrWG als Gemeindestraße, hier: Ortsstraße eingestuft.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.
Plön, den 20. Juni 2016
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
- L.S. - gez. Unterschrift
(Jens Paustian)
Bürgermeister