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Luftbild Stadt Plön
Die Straßen Bruhnsstraße, Klanderstraße, Buchenallee, Scharweg, Lindenstraße, Breitenaustraße und Rosenstraße werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (Gesetz und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein v. 15.12.03, Seite 631) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Ortsstraßen eingestuft.
Der Verlauf der Straßen ist aus einem Plan *), der Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist, ersichtlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.
Plön, den 17. Mai 2006
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
(Jens Paustian)
Bürgermeister
*) Den Plan ist in der PDF-Datei zu dieser Bekanntmachung enthalten