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Datum: 17.12.2007

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung eines Teils der Straße Düvelsbrook

Der in dem beigefügten Plan markierte Teil der Straße „Düvelsbrook“ wird hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (Gesetz und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein v. 15.12.2003, Seite 631) in der zur Zeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindestraße, hier Ortsstraße eingestuft. Der Plan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.

Plön, den 13. Dezember 2007
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön

Jens Paustian)
Bürgermeister