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Datum: 25.01.2013

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön; hier: Straße »Krabbe«


Die aus der Anlage 1 ersichtlichen, rot markierten Flächen in der Stadt Plön, bestehend aus den Flurstücken mit den Nummern 264, 262, 250, 260, 258, 248, 246, 244, 252, 254, 256 der Flur 16, Gemarkung Plön und aus den Teilen der Flurstücke 276 und 11/7 der Flur 16, Gemarkung Plön, der Straße „Krabbe“, werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (StrWG) (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein v. 15.12.03, Seite 631) in der zur Zeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 StrWG als Gemeindestraße/Ortsstraße eingestuft.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.

Plön, den 22. Januar 2013

Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön

Gez. Jens Paustian

(Jens Paustian)
Bürgermeister

Anlage 1: