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Datum: 12.01.2009

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön

Die in der Anlage 1 (Liste) zu dieser Verfügung genannten Flächen und in der Anlage 2 (fünf Pläne) dargestellten Flächen in der Stadt Plön werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (StrWG) (Gesetz und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein v. 15.12.03, Seite 631) in der zur Zeit geltenden Fassung und wie in der Anlage 1 angegeben dem öffentlichen Verkehr gewidmet und eingestuft.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Straßen, Wege und Plätze, so wie sie sich „vor Ort“ im Stadtgebiet darstellen als gewidmet gelten. Zu den gewidmeten Flächen gehören die Bestandteile der Straße, des Weges oder des Platzes wie sie im § 2 Absatz 2 StrWG beschrieben werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.

Plön, den 08. Januar 2009
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön

gez. Jens Paustian

(Jens Paustian)
Bürgermeister