Inhalt
Datum: 08.11.2004

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung von Straßen und Wegen in Plön-Stadtheide


Die nachfolgenden Straßen und Wege im neuen Stadtteil Plön-Stadtheide werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (Gesetz und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein v. 15.12.03, Seite 631) dem öffentlichen Verkehr zum 01.01.2005 wie folgt gewidmet:

Die Walter-Volkers-Str., Maria-Brandt-Str., Helga-Hansen-Ring (mit Ausnahme des nordwestlich gelegenen Stichweges), Anna-Richter-Str., Emmi-Kurzke-Str. (mit Ausnahme der Teile, die als Stichstraßen von der Emmi-Kurzke-Str. südöstlich abgehen) und der Käthe-Seidel-Ring werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Ortsstraße eingestuft.
Die Straße „Fünf-Seen-Allee“ wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft.
Die Wege Charlotte-Niese-Weg, Wilhelmine-Detlefsen-Wanderweg, Theodor-Harbeck-Weg, Johannes-Hasse-Weg werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als beschränkt öffentliche Straße zur Nutzung durch den Fußgängerverkehr eingestuft.
Die Wege „Elisabeth-Jaspersen-Weg“ und „Alice-Prausnitz-Weg“, sowie die südöstlich gelegenen Stichwege der Straße „Emmi-Kurzke-Str.“ und der nordwestlich gelegene Stichweg des „Helga-Hansen-Rings“ werden hiermit nicht gewidmet, da sie sich im Privateigentum befinden.
Der Verlauf der Straßen – mit Ausnahme der Walter-Volkers-Str., der Fünf-Seen-Allee und dem Wilhelmine-Detlefsen-Wanderweg - ist aus einem unmaßstäblichen Plan, der Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist und im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön eingesehen werden kann, ersichtlich. Der Verlauf der Walter-Volkers-Str. beginnt von der Fünf-Seen-Allee und endet unmittelbar hinter der Zufahrt zum Sportplatz Ksour-Essaf-Platz. Die Fünf-Seen-Allee beginnt am ehemaligen Kasernentor (Straße Stadtheide) und endet an der Stadtgrenze in Richtung Niederkleveez. Der Wilhelmine-Detlefsen-Wanderweg beginnt am Umkleidehaus des Sportplatzes Ksour-Essaf-Platz und endet am Beginn des nördlich gelegenen Waldes – in der Mitte verzweigt sich der Wanderweg dann noch einmal bis zum Fernwärmeheizkraftwerk.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.



Plön, den 8. November 2004


Ulf Demmin