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ufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl Schl-Holst S. 452) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2008 folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 20. Dezember 2005 – 1. Nachtrag – erlassen:
§ 1
§ 1 Ziff. 8 – 13 erhalten folgende Fassung:
Hauptausschuss
( § 9 Hauptsatzung)
8. Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,
9. Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht,
10. Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 48 Abs. 6 LBO,
11. Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
12. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,
13. Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr.
§ 2
§ 2 wird wie folgt geändert:
1. Ziff. 11 entfällt; die weitere Nummerierung ändert sich entsprechend.
2. Folgende Ziff. 21 - neu - wird eingefügt:
21. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtung Stadt- und Straßenreinigung
§ 3
§ 4 wird gestrichen.
§ 4
Dieser 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.
Der vorstehende 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Plön, den 30. Mai 2008
Stadt Plön
Der Bürgermeister
- L.S. -
Jens Paustian