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Datum: 29.12.2010

Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2010

I.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2010


Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 08.12.2010 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1. im Ergebnisplan der

  • Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 691.700 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 14.286.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.978.400 EUR
  • Gesamtbetrag der Aufwendungen vermindert um 273.400 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.628.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 15.355.000 EUR
  • Jahresfehlbetrag vermindert um 965.100 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.341.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 376.600 EUR


2. im Finanzplan der

  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 541.700 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 13.554.100 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.095.800 EUR
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit vermindert um 403.400 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 14.872.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.469.000 EUR
  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 3.500 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.661.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 2.664.800 EUR
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 3.500 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.252.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 3.256.400 EUR


§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.704.500 EUR auf 928.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 260.000 EUR auf 260.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 5.000.000 EUR auf 7.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 67,58 Stellen auf 67,58 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.


Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2010 erteilt.

Plön, den 29. Dezember 2010

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez.
Jens Paustian

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.


Plön, den 29. Dezember 2010


S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez.
Jens Paustian