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Luftbild Stadt Plön
I.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 08.12.2010 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Ergebnisplan der
2. im Finanzplan der
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.704.500 EUR auf 928.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 260.000 EUR auf 260.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 5.000.000 EUR auf 7.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 67,58 Stellen auf 67,58 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2010 erteilt.
Plön, den 29. Dezember 2010
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez.
Jens Paustian
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 29. Dezember 2010
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez.
Jens Paustian