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Luftbild Stadt Plön
I.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 08.12.2011 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Ergebnisplan der
2. im Finanzplan der
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 795.400 EUR auf 99.600 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 8.000.000 EUR auf 8 .000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 67,19 Stellen auf 68,84 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.12.2011 erteilt.
Plön, den 28. Dezember 2011
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
In Vertretung:
- L. S. -
gez.
Karl Winter
Erster Stadtrat
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 28. Dezember 2011
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
In Vertretung:
- L. S. -
gez.
Karl Winter
Erster Stadtrat