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Datum: 19.12.2012

Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2012

I.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2012


Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 05.12.2012 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1. im Ergebnisplan der

  • Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 267.500 EUR und vermindert um 47.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 13.765.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 13.985.700 EUR
  • Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 71.600 EUR und vermindert um 281.500 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 14.925.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.715.400 EUR
  • Jahresfehlbetrag vermindert um 430.400 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.160.100 EUR nunmehr festgesetzt auf 729.700 EUR


2. im Finanzplan der

  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 235.500 EUR und vermindert um 47.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 13.463.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 13.651.900 EUR
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 66.600 EUR und vermindert um 281.500 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 14.247.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.032.300 EUR
  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 73.500 EUR ind vermindert um 8.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 973.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 1.039.400 EUR
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 82.500 EUR und vermindert um 37.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.705.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 1.751.100 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 455.600 EUR auf 447.600 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 75.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 8.000.000 EUR auf 8 .000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 69,10 Stellen auf 70,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.


Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.12.2012 erteilt.

Plön, den 19.12.2012

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

-L.S.- gez.
Jens Paustian

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.


Plön, den 19.12.2012


S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

-L.S.- gez.
Jens Paustian