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I.
1. Nachtragshaushaltssatzung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 25.04.2012 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 werden
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht/vermindert um 0,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.200,00 € nunmehr festgesetzt auf 15.200,00 €
die Ausgaben erhöht /vermindertum 0,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.200,00 € nunmehr festgesetzt auf 15.200,00 €
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um 53.800,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 286.200,00 € nunmehr festgesetzt auf 340.000,00 €
die Ausgaben erhöht um 53.800,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 286.200,00 € nunmehr festgesetzt auf 340.000,00 €
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 167.000,00 € auf 205.000,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächstigungen von bisher 0,00 € auf 0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0,00 € auf 0,00 €
§ 3
Die Umlage bleibt im HHJ 2012 unverändert.
Plön, den 25.04.2012
Feuerlöschverband Groß-Plön
(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, Zimmer 26, ausliegen.
Plön, den 27.04.2012
Feuerlöschverband Groß-Plön
(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher