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Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 18. Dezember 2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um 7.600,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.875.700,00 € nunmehr festgesetzt auf 1.883.300,00 €
die Ausgaben erhöht um 7.600,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.875.700,00 € nunmehr festgesetzt auf 1.883.300,00 €
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um 135.100,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 350.900,00 € nunmehr festgesetzt auf 486.000,00 €
die Ausgaben erhöht um 135.100,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 350.900,00 € nunmehr festgesetzt auf 486.000,00 €
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 120.800,00 € auf 34.800,00 €
§ 3
Die Umlage für den Schulverband Plön Stadt und Land wird nicht verändert.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 21. Dezember 2007
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)
II.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 liegt gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 28, öffentlich aus.
Plön, den 21. Dezember 2007
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)