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Datum: 20.06.2012

Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 19. Juni 2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um 49.500,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.747.800,00 € nunmehr festgesetzt auf 3.797.300,00 €

die Ausgaben erhöht um 49.500,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.747.800,00 € nunmehr festgesetzt auf 3.797.300,00 €

2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um 602.800,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.671.600,00 € nunmehr festgesetzt auf 2.274.400,00 €

die Ausgaben erhöht um 602.800,00 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.671.600,00 € nunmehr festgesetzt auf 2.274.400,00 €

§ 2

Es wird neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 1.260.000,00 € auf 1.222.700,00 €

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Plön, den 20. Juni 2012

Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher

Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 28, ausliegen.


Plön, den 20. Juni 2012

Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher


L.S. gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)