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Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 16. September 2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt
2. im Vermögenshaushalt
§ 2
Es wird neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen unverändert auf 95.500,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert auf 0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite unverändert auf 100.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 14,19 Stellen
§ 3
Die Umlage für den Schulverband Plön Stadt und Land beträgt für
1. den Verwaltungshaushalt 2.544.100,00 €
und erhöht sich von 2.339.300,00 € um 204.800,00 €
2. den Vermögenshaushalt weiterhin 0,00 €
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 16. September 2013
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S. gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, Zimmer 28, ausliegen.
Plön, den 16. September 2013
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S. gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)