Topmeldungen
PlönRadeln Tour am 12.08.2026 um 18:00 Uhr Gemeinsame Radtour über Grebin, Kossau und Theresienhof
Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 452) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 3. September 2008 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger erlassen:
§ 1
Die Präambel entfällt.
§ 2
2.1 In § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 Ziff. 2.1 wird die Zahl „ 70“ durch die Zahl „100“ ersetzt.
2.2 Die in § 1 Abs. 2 Ziff. 2.4 bis 2.9 genannten Beträge werden durch folgende Beträge ersetzt:
· Ziff. 2.4: 170 €
· Ziff. 2.5: 175 €
· Ziff. 2.6: 7€
· Ziff. 2.7.1: 87 €
· Ziff. 2.7.2: 38 €
· Ziff. 2.8.1: 25 €
· Ziff. 2.8.2: 7 €
· Ziff. 2.9: 25 €
§ 3
In § 1 Abs. 3 werden folgende Ziffern angefügt:
3.5 Der/die Behindertenbeauftragte erhält eine Entschädigung in Höhe der Entschädigung für den Beauftragten für den Umweltschutz.
3.6 Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhält den Höchstsatz nach § 10 der Entschädigungsverordnung.
§ 4
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger tritt zum 1. Oktober 2008 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
Jens Paustian