Topmeldungen
PlönRadeln Tour am 12.08.2026 um 18:00 Uhr Gemeinsame Radtour über Grebin, Kossau und Theresienhof
Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit §§ 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 14. 03. 2007 (GVOBl. S. 140), wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 27. September 2017 die Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates wie folgt geändert:
Art. I
§ 4 (Zusammensetzung) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern.
Art. II
§ 7 (Wahlverfahren) Abs. 5 erhält folgende Fassung:
(5) Jede und jeder Wahlberechtigte hat bis zu fünf Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann.
Art. III
§ 11 (Sitzungen, Öffentlichkeit) Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Der Seniorenberat tritt nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei Beiratsmitgliedern zusammen. Der Beirat soll jährlich mindestens zwei Mal zu Sitzungen zusammen kommen.
Art. IV
Inkrafttreten
Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 15. November 2017
Stadt Plön
Der Bürgermeister - L. S. -
Lars Winter
Veröffentlicht:
Plön, den 17. November 2017
Stadt Plön
Der Bürgermeister - L. S. -
Lars Winter