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Aufgrund der §§ 4 und 106 a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 01.07.2009 folgende 4. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön - erlassen:
§ 1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Für die Mitglieder werden Vertreter(innen) gewählt. Die von den Gemeinden Ascheberg und Rathjensdorf der Ratsversammlung zur Wahl vorgeschlagenen und gewählten insgesamt zwei Mitglieder/Vertreter(innen) (jeweils ein(e) Mitglied/Vertreter(in) pro Gemeinde) des Verwal-tungsrates haben nur ein eingeschränktes Stimmrecht. Ihnen wird ein Stimmrecht eingeräumt, soweit es abwasserrechtliche Belange/Anträge nach § 2 Abs. 1 a) dieser Organisationssatzung (z.B. Gebühren, Investitionsplan, Stellenplan, Netzübernahmen) einschließlich des entsprechenden Satzungsrechts betrifft.
§ 2
In § 5 Abs. 2 erhält Satz 2 folgende Fassung:
Abweichend von Satz 1 endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die der Ratsversammlung der Stadt Plön oder den Gemeindevertretungen von Ascheberg oder Rathjensdorf angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Ratsversammlung oder der Gemeindevertretung.
§ 3
Die 4. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 16.07.2009
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian