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Datum: 28.08.2006

Öffentliche Bekanntmachung der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Grundstücks Düvelsbrook 9; Bebauungsplan Nr 61 für das gleiche Plangebiet; hier: Erneute öffentliche Auslegung nach §4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 16.08.2006 nach Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs. 2 BauGB) die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 1 Abs. 6 BauGB durchgeführt und beschlossen, die Bauleitpläne in einigen Teilen zu ändern. Aufgrund dieser Änderungen sind gemäß Beschluss der Ratsversammlung die Entwürfe der 67. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 61 sowie die Entwürfe der Begründungen mit dem Umweltbericht und des grünordnerischen Fachbeitrages gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die Entwürfe liegen daher in der Zeit

vom 05. September 2006 bis zum 04. Oktober 2006 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg ¾ ,
Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57

während folgender Zeiten erneut öffentlich aus:

Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebenfalls öffentlich ausgelegt und zur Einsichtnahme bereitgehalten werden die während der beiden o. g. Verfahrensschritte bereits abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.2 Satz 1):
· Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
· Kreis Plön
· Naturschutzbund Deutschland (NABU)
· Forstamt Eutin

Verfügbar sind folgende umweltbezogene Informationen (§ 3 Abs.2 Satz 2):
· Gemeinsamer Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur, Umwelt und Forsten vom Juli 1998, „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen zum Baurecht“
· Landschaftsplan der Stadt Plön vom Oktober 2000
· Biotopkartierung der Stadt Plön vom Mai 1995
· Bestandsaufnahme der vorhandenen Arten und Lebensgemeinschaften aus dem Frühjahr 1998
· Überprüfung der o.g. Bestandsaufnahme im Mai 2006
· Listen der besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Landes S-H (Herausgeber Landesamt für Natur und Umwelt entsprechend
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz)
· Grundwasseruntersuchung vom April 2006
· Schalltechnische Untersuchung zum entstehenden Verkehrslärm durch den Erschließungsverkehr vom August 2006
· Baugrundgutachten zur Beurteilung der Standsicherheit der Gebäude auf den Grundstücken Düvelsbrook 1 und 3 und deren Gefährdungslage aufgrund dynamischer Einflüsse (Erschließungsverkehr) vom August 2006

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten Bürger die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):
Nach Nr. 18 UVP-Änd. Richtlinie der EU 97/11/EG vom 3. März 1997 zur Änderung der UVP-Richtlinie 85/337/EWG in Verbindung mit dem Artikelgesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie vom 27. Juli 2001 in Zusammenhang mit dem Schleswig-Holsteinischen Erlass des Innenministeriums vom 20. November 2001, sind die Vorhaben im Gebiet des B-Plans Nr. 61 nicht UVP-pflichtig.


Plön, den 26. August 2006

(LS)

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

Jens Paustian