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Der Gewerbesteuerbescheid vom 09.08.2017 zur Steuernummer 01/19-1034-00/001-010 an Herrn Mohamed Hassan, letzter Wohnsitzort Breslauer Straße 9, 24306 Plön, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit gem. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) in der Fassung vom 01.10.2002 durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Bemühungen, an den Empfänger postalisch oder durch einen Bediensteten zuzustellen, blieben erfolglos. Die letzte bekannte Adresse, eine Mietwohnung, ist bereits durch einen Nachmieter bezogen worden; Anfragen bei Nachbarn brachten darüber hinaus keinen Hinweis auf einen Aufenthaltsort; eine Melderegisterauskunft brachte ebenfalls keinen Erfolg. Mithin sind alle sonstigen Möglichkeiten einer Zustellung ausgeschöpft, so dass diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen muss.
Der Bescheid der Behörde Stadt Plön, Der Bürgermeister, kann von oben genannter Person oder einem von ihm Bevollmächtigten bei der Stadt Plön (Sachgebiet Steuern und Abgaben, Zimmer 50, Schloßberg 3-4, 24306 Plön) abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung der betroffene Bescheid als zugestellt gilt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können, § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG.
Die Bekanntmachung erfolgt an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, §§ 10 Abs. 2 S. 1 VwZG, 122 Abs. 5 AO. Gemäß § 19 Abs. 3, 1 der Hauptsatzung der Stadt Plön in der Fassung vom 20. Dezember 2005 erfolgt diese Bekanntmachung daher unter der Internetadresse www.ploen.de
Plön, den 07.10.2017
Lars Winter
Bürgermeister