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Datum: 05.11.2007

Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in der Stadt Plön am 25. Mai 2008

Gemäß § 22 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung -GKWO-) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 25. Mai 2008 stattfindende Gemeindewahl auf.

Gemäß § 8 und § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG-) werden in Plön 23 Vertreterinnen und Vertreter gewählt, und zwar in zwölf Wahlkreisen je eine unmittelbare Vertreterin bzw. ein unmittelbarer Vertreter sowie insgesamt elf Listenvertreterinnen bzw. Listenvertreter.

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte einreichen. Für die Wahl der Listenvertreterinnen und Listenvertreter können Wahlvorschläge nur von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Eine Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind und nur einen Listenvorschlag einreichen.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind gemäß § 19 GKWG bis spätestens

Montag, dem 07. April 2008, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist)

schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Rathaus, Zimmer 3, einzureichen.

Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Hinsichtlich der Form und den Inhalt von Wahlvorschlägen wird auf die §§ 20 und 21 des GKWG hingewiesen. Die erforderlichen Formvordrucke können von mir bereitgestellt werden.

Plön, den 05. November 2007

Stadt Plön
-Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter-


gez. Unterschrift
(Jens Paustian)