Topmeldungen
PlönRadeln Tour am 12.08.2026 um 18:00 Uhr Gemeinsame Radtour über Grebin, Kossau und Theresienhof
Luftbild Stadt Plön
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 23. August 2012 die Stadt Plön in zwölf Wahlkreise für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 eingeteilt.
Gemäß § 22 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung -GKWO-) fordere ich hiermit dazu auf, für die am 26. Mai 2013 stattfindende Gemeindewahl Wahlvorschläge für das Wahlgebiet der Stadt Plön einzureichen.
Gemäß § 8 und § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG-) werden in Plön 23 Vertreterinnen und Vertreter gewählt, und zwar in zwölf Wahlkreisen je eine unmittelbare Vertreterin bzw. ein unmittelbarer Vertreter sowie insgesamt elf Listenvertreterinnen bzw. Listenvertreter.
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien (Parteien), Wählergruppen und Wahlberechtigte einreichen. Für die Wahl der Listenvertreterinnen und Listenvertreter können Wahlvorschläge nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Eine Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes der Stadt Plön nur 12 unmittelbare Wahlvorschläge und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.
Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Plön wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Die Wahlvorschläge sind gemäß § 19 GKWG bis spätestens
Montag, dem 08. April 2013, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist)
schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Rathaus, Zimmer 1, einzureichen.
Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Hinsichtlich der Form und den Inhalt von Wahlvorschlägen wird auf die §§ 20 und 21 des GKWG hingewiesen. Die erforderlichen Formvordrucke können von mir bereitgestellt werden.
Plön, den 27. August 2012
Stadt Plön
-Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)