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Datum: 15.10.2005

Öffentliche Bekanntmachung der Ausnahme von den Ladenschlusszeiten in der Stadt Plön

Das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein hat am 27. September 2005 folgende auf die Jahre 2005 bis 2008 befristete Ausnahmebewilligung von den Ladenöffnungszeiten erlassen:

Während der Zeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober dürfen Verkaufsstellen, die Gegenstände des täglichen Ge- und Verbrauchs anbieten, ihre Öffnungszeiten wie folgt ausdehnen:
werktags bis 22:00 Uhr,
sonn- und feiertags von 11.00 bis 19:00 Uhr.

Am Ostersonntag dürfen die Verkaufsstellen nur in der Zeit von 14.00 bis 18.30 Uhr geöffnet sein.
Am 1. Mai ist der Verkauf nur dann erlaubt, wenn die/der Ladeninhaber/in den Verkauf persönlich durchführt, unter Freistellung aller Mitarbeiter/innen.
Ausgenommen von der Ausnahmebewilligung sind jew. der Karfreitag und der erste Weihnachtstag, an diesen beiden Tagen darf nicht geöffnet werden.

Darüber hinaus hat das Ministerium Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen wie z. B. Freizeitausgleich, besondere Zeiten für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter, etc. erlassen.
Die Verkaufsstelleninhaber/innen werden in den Bestimmungen außerdem verpflichtet, Verzeichnisse über Beschäftigungszeiten und Freizeitausgleich zu führen.
Auskunft über die genauen Schutzbestimmungen erteilen die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Plön, Fachgruppe Bürgerservice/Ordnungsangelegenheiten vertraulich unter Telefon Nr. 505-36 oder -37, E-Mail mailto:info@ploen.de.

Unabhängig von diesen Ausnahmebestimmungen bleibt es den Inhabern/innen der Verkaufsstellen in der Stadt Plön selbst überlassen, von dieser Ausweitung der Öffnungszeiten tatsächlich Gebrauch zu machen.



Plön, den 15. Oktober 2005


Jens Paustian