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Luftbild Stadt Plön
Hiermit berichtige ich gemäß § 111 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) die Widmungsverfügung vom 17. Mai 2006 wie folgt:
Die in dem Plan der oben genannten Widmungsverfügung farblich gekennzeichnete Straße „Scheerstraße“ gilt als nicht farblich gekennzeichnet und ist demnach nicht ein Bestandteil der oben genannten Widmungsverfügung.
Begründung:
Da die „Scheerstraße“ in dem Text der oben genannten Widmungsverfügung nicht aufgeführt wurde und demnach auch mit dieser Widmungsverfügung keine Widmung der Scheerstraße erfolgen sollte, handelt es sich bei der farblichen Markierung der Scheerstraße in dem oben genannten Plan um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 111 LVWG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.
Plön, den 26. Juni 2006
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
gez. Jens Paustian
Jens Paustian)
Bürgermeister