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Datum: 24.02.2005

Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Stadt Plön

Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Stadt Plön folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:

Die als öffentlicher Parkplatz Bullenwarder gewidmete Verkehrsfläche zwischen dem Kreisheimatmuseum und der B 76.


Der Verwaltungsakt, seine Begründung und der Lageplan können im Rathaus, Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der nachfolgenden Öffnungszeiten eingesehen werden.

Mo., Mi., Do.: 8.00 - 12.30 u. 13.30 - 16.00 Uhr
Di.: 8.00 - 12.30 u. 13.30 - 18.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.

Plön, den 17. Februar 2005

Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön

-L. S.- gez. Ulf Demmin

(Ulf Demmin)
Bürgermeister