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Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 20.04.2005 wird die folgende Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Hallenschwimmbades Ölmühle in Plön erlassen.
§ 1
Einzelkarten
(je 3 Std. lt. Badeordnung)
(1) Erwachsene ohne Kurkarte (Personen ab dem
vollendeten 17. Lebensjahr) 2,80 EURO
(2) Erwachsene mit Kurkarte (Personen ab dem
vollendeten 17. Lebensjahr) 2,50 EURO
(3) Kinder / Jugendliche ab 3 Jahren bis zu
16 Jahren einschl., sowie Schüler, Studenten,
Wehrpflichtige, Schwerbehinderte (ab 50 %),
Empfänger von Grundsicherung gem. SGB II/
SGB XII
jeweils mit entsprechendem Ausweis 1,50 EURO
(4) Familienkarte
2 Erwachsene und 1 Kind / Jugendlicher
ab 3 Jahren bis zu 16 Jahren 5,80 EURO
jedes (r) weitere Kind / Jugendliche 0,50 EURO
(5) Teilfamilienkarte
1 Erwachsener(r) und 1 Kind / Jugendlicher
ab 3 Jahren bis zu 16 Jahren 3,80 EURO
jedes (r) weitere Kind / Jugendliche 0,50 EURO
(6) „Feierabend-Ticket“, von Montag bis Freitag jeweils
1,5 Stunden vor Ende der Öffnungszeit 2,00 EURO
§ 2
Dauerkarten
(je 3 Std. lt. Badeordnung)
(1) 10er Karten – übertragbar –
1. Erwachsene (Personen ab dem
vollendeten 17. Lebensjahr) 23,00 EURO
2. Kinder / Jugendliche ab 3 Jahren bis zu
16 Jahren einschl., sowie Schüler, Studenten,
Wehrpflichtige, Schwerbehinderte (ab 50 %),
Empfänger von Grundsicherung gem. SGB II/
SGB XII
jeweils mit entsprechendem Ausweis 12,00 EURO
(2) 30er Karten – übertragbar –
1. Erwachsene (Personen ab dem
vollendeten 17. Lebensjahr) 66,50 EURO
2. Kinder / Jugendliche ab 3 Jahren bis zu
16 Jahren einschl., sowie Schüler, Studenten,
Wehrpflichtige, Schwerbehinderte (ab 50 %),
Empfänger von Grundsicherung gem. SGB II/
SGB XII
jeweils mit entsprechendem Ausweis 32,00 EURO
§ 3
Geschlossene Gruppen
Gruppen und Vereine ab 10 Personen
a) Erwachsene 2,00 EURO
b) Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche bis zu
16 Jahren einschl., sowie Schüler, Studenten,
Wehrpflichtige, Schwerbehinderte (ab 50 %),
Empfänger von Grundsicherung gem. SGB II/
SGB XII
jeweils mit entsprechendem Ausweis 0,80 EURO
§ 4
Schulen
(1) Schulen, je Übungsstunde großes Becken,
mind. 50 Schüler 42,50 EURO
(2) Teilinanspruchnahme für
a) das große Becken je Bahn und Stunde 8,50 EURO
b) das Nichtschwimmerbecken je Stunde 8,50 EURO
(3) Schulen haben das Entgelt gem. § 4 Abs. 1 und 2
auch dann zu entrichten, wenn sie die für sie
reservierten Übungsstunden nicht in Anspruch nehmen.
§ 5
Verschiedene Vorschriften
(1) Veranstaltungen lassen sich in der Schwimmhalle nur ohne Zuschauer durchführen. Bei der Zahlung des Entgeltes nach den §§ 3 und 4 besteht grundsätzlich kein Recht der Gruppe auf alleinige Benutzung der Halle. Bei Benutzung der Halle durch eine Einzelgruppe und Ausschluss anderer Benutzer im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Leistungsvergleiche usw.) sind zusätzlich zu entrichten:
je Badezeit lt. Badeordnung (3 Stunden) 52,00 EURO
(2) Nachentrichten beim Überschreiten der Badezeit
lt. Badeordnung pro Person Preis einer Einzelkarte
(3) An Warmbadetagen ist für je 3 Stunden
ein Zuschlag in Höhe von 0,50 EURO
zu entrichten.
(4) Benutzung des Fernsprechers je Gebühreneinheit 0,15 EURO
§ 6
Ausnahmen
Der Bürgermeister der Stadt Plön kann aus sozialen oder aus Werbegründen Ausnahmen von dieser Entgeltordnung zulassen.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Entgeltordnung tritt am 01. August 2005 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das städtische Hallenschwimmbad Ölmühle vom 04. Dezember 2000 außer Kraft.
Plön, den 23. Juli 2005
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Veröffentlicht:
Plön, den 23. Juli 2005
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)