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Datum: 21.03.2014

Öffentliche Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad

Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 12. März 2014 wird folgende Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad erlassen:

§ 1
Einzelkarten (ohne Zeitbegrenzung)

(1) Erwachsene (Personen ab 18 Jahre) 5,00 €

(2) Kinder/Jugendliche (im Alter von 3 bis 17 Jahren)
sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte
(ab 50 % Behinderung), Empfänger von
Leistungen zur Grundsicherung gem. SGB II/SGB XII,
jeweils mit entsprechendem Nachweis 3,00 €

(3) Familienkarte (bis 4 Personen, max. 2 Erwachsene) 12,00 €

§ 2
Einzelkarten (mit Zeitbegrenzung)

(1) Guten Morgen Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden nach Öffnung 3,50 €

(2) Guten Abend Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden vor Schließung 3,50 €


§ 3

Nutzung des Dampfbades je Besuch zusätzlich 2,00 €


§ 4
Dauerkarten

(1) Bonuskarten (übertragbar)
a) Wertguthaben: 25 € Ersparnis 8% 23,00 €
b) Wertguthaben: 50 € Ersparnis 10 % 45,00 €
c) Wertguthaben: 100 € Ersparnis 15 % 85,00 €
d) Wertguthaben: 200 € Ersparnis 20 % 160,00 €


§ 5
Nutzungsentgelte außerhalb der Entgeltordnung

Für die Nutzung der Schwimmhalle durch Schulen, Kindergärten, Vereine ,Verbände, Gewerbetreibende oder anderen Institutionen werden die Nutzungsentgelte gesondert außerhalb dieser Entgeltordnung vereinbart.


§ 6
Ausnahmen

Der Bürgermeister der Stadt Plön kann aus sozialen oder sonstigen Gründen Ausnahmen von dieser Entgeltordnung zulassen.


§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Entgeltordnung tritt am 01. April 2014 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 29. August 2011, in Kraft getreten am 09. September 2011, außer Kraft.

Plön, den 18. März 2014

Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Jens Paustian


Veröffentlicht:

Plön, den 21. März 2014

Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Jens Paustian