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Datum: 08.09.2011

Öffentliche Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad

Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 22. Juni 2011 wird folgende Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad erlassen:

§ 1

Einzelkarten (ohne Zeitbegrenzung)

(1) Erwachsene (Personen ab 18 Jahre) 4,00 €

(2) Kinder/Jugendliche (im Alter von 3 bis 17 Jahren)
sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte
(ab 50 % Behinderung), Empfänger von
Leistungen zur Grundsicherung gem. SGB II/SGB XII,
Rentner und Pensionäre, jeweils mit
entsprechendem Nachweis 2,50 €

(3) Familien-/ Gruppenkarte (bis 4 Personen) 10,00 €


§ 2

Einzelkarten (mit Zeitbegrenzung)

(1) Guten Morgen Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden nach Öffnung 2,50 €

(2) Guten Abend Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden vor Schließung 2,50 €

§ 3

Nutzung des Dampfbades je Besuch zusätzlich 1,00 €

§ 4

Dauerkarten

(1) Bonuskarten (übertragbar)

a) Wertguthaben: 25 € Ersparnis 8% 23,00 €
b) Wertguthaben: 50 € Ersparnis 10 % 45,00 €
c) Wertguthaben: 100 € Ersparnis 15 % 85,00 €
d) Wertguthaben: 200 € Ersparnis 20 % 160,00 €

(2) Monatskarte (nicht übertragbar, persönliche
Registrierung der Monatskarte beim Personal)

a) Erwachsene (Personen ab 18 Jahre) 40,00 €
b) Kinder/Jugendliche (im Alter von 3 bis 17 Jahren)
sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte
(ab 50 % Behinderung), Empfänger von
Leistungen zur Grundsicherung gem.
SGB II /SGB XII, Rentner und Pensionäre,
jeweils mit entsprechendem Nachweis 25,00 €

§ 5

Schulen

(1) Schulen des Schulverbandes Plön Stadt und Land
pro Bahn/Stunde/Jahr (40 Wochen) für
12 Schüler pro Bahn 400,00 €

(2) Andere Schulen
pro Bahn/Stunde/Jahr (40 Wochen) für
12 Schüler pro Bahn 500,00 €

(3) Schulen haben das vorgenannte Entgelt auch dann zu entrichten, wenn sie die für sie reservierten Übungsstunden nicht in Anspruch nehmen.

§ 6

Nutzungsentgelte außerhalb der Entgeltordnung

Für die Nutzung der Schwimmhalle durch Vereine ,Verbände, Gewerbetreibende oder anderen Institutionen werden die Nutzungsentgelte gesondert außerhalb dieser Entgeltordnung
vereinbart.

§ 7

Ausnahmen

Der Bürgermeister der Stadt Plön kann aus sozialen oder sonstigen Gründen Ausnahmen von dieser Entgeltordnung zulassen.

§ 8

Inkrafttreten

(1) Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das städtische Hallenbad Ölmühle vom 20. April 2005 außer Kraft.

Plön, den 29. August 2011

Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Jens Paustian


Veröffentlicht:

Plön, den 8. September 2011

Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Jens Paustian