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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 452), der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) und der Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 3. September 2008 folgende Entgeltsatzung für die Nutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See erlassen:
§ 1
Nutzungsentgelt
(1) Für Veranstaltungen, die durch Nutzungsberechtigte nach § 2 (1) der „Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“ durchgeführt werden, wird kein Nutzungsentgelt erhoben, es sei denn, es handelt sich um eine Nutzung nach § 2 (2) gleicher Benutzungssatzung.
(2) Für Veranstaltungen, die nach § 2 (2) der „Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“ zu gewerblichen Zwecken durchgeführt werden, wird von den Nutzern ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20,00 € netto für jede angefangene Stunde erhoben.
(3) Für regelmäßige Veranstaltungen kann durch die Stadt Plön ein Pauschalbetrag erhoben werden.
§ 2
Reinigung, Nebenkosten und Nutzung der Multimediatechnik
(1) Von allen Nutzern nach § 2 (2) der „Satzung für die Benutzung der Räumlich-keiten der Tourist Info Großer Plöner See“ wird eine Reinigungs- und Nebenkostenpauschale in Höhe von 30,00 € netto pro Veranstaltung bzw. bei mehrtägigen Veranstaltungen pro Tag erhoben. Sollte im Einzelfall der Reinigungsaufwand bzw. der Nebenkostenverbrauch überdurchschnittlich hoch sein, behält sich die Stadt Plön vor, einen den höheren Kosten entsprechenden Betrag festzusetzen.
(2) Für die Nutzung der Multimediatechnik fällt für alle Nutzer ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20,00 € netto pro Veranstaltung bzw. pro Tag an.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Entgeltsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Plön, den 29. September 2008
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
Jens Paustian