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Datum: 27.01.2005

Öffentliche Bekanntmachung der Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl vom 12. Dezember 2004

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Plön am 12. Dezember 2004 gemäß § 54 Ziffer 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) für gültig erklärt.

Die Entscheidung über die Wahlprüfung ist nunmehr rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 84 Abs. 2 GKWO öffentlich bekannt gemacht.


Plön, den 27. Januar 2005

Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
-L.S.-
gez. Ulf Demmin
Ulf Demmin