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Luftbild Stadt Plön
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 19. Dezember 2006, Az.: IV 643-512.111-57.57 (67. Ä.), die von der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 08. November 2006 beschlossene 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für das Grundstück Düvelsbrook 9 (Flurstücke 11/4 und 22/1) sowie dessen Erschließungsweg vom Parnaßweg bis zum Königsgehege (Flurstück 190/4) nach § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung dazu sowie eine zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Plön, Schlossberg 3-4, Fachgruppe Bau, Planung, Umwelt, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Plön, den 15. Januar 2007
S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
(LS)
Bürgermeister