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Luftbild Stadt Plön
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 28. Juni 2004, Az.: IV 643-512.111-57.57 (77. Ä.), die von der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 28. April 2004 beschlossene 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für den Bereich Bullenwarder zwischen der B 76, der B 430, der südlichen und westlichen Grenze des Museumsparkplatzes und dessen Zufahrt sowie dem Stadtsee nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erläuterungsbericht dazu in der Stadtverwaltung Plön, Fachgruppe Bau, Planung, Umwelt, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Plön, den 13. Juli 2004
Ulf Demmin