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Datum: 07.10.2008

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für den Bereich des nördlich des Osterfriedhofs zwischen dem Schöhsee und dem Wanderweg Schmalredder gelegenen Flurstücks 36/1 der Flur 9

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 23. September 2008, Az.: IV 643-512.111-57.57 (81. Ä.), die von der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 01. Juli 2008 beschlossene 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für den Bereich des nördlich des Osterfriedhofs zwischen dem Schöhsee und dem Wanderweg Schmalredder gelegenen Flurstücks 36/1 der Flur 9 nach § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Plön, Schloßberg 3/4, Fachgruppe Bau, Planung und Umwelt, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Plön, den 07. Oktober 2008

(LS)
S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister