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Luftbild Stadt Plön
Beauftragte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde werden in dem FFH-Gebiet
„Kleiner und Großer Plöner See, Bischofs- und Vierersee“
in Erfüllung der Berichtspflichten nach Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in der Zeit von Mai bis Oktober des Jahres 2005 naturschutzfachliche Daten erheben.
Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen.
Die Personen können sich als Beauftragte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein ausweisen. Das Ministerium bittet die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.“
Plön, den 29. März 2005
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian