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Luftbild Stadt Plön
I.
Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 16. Februar 2005 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 13.358.600,00 EUR
in der Ausgabe auf 15.860.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 2.459.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 2.459.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 533.900,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 318.000,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 95,19 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 340 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. Die Genehmigung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 2.800.700,00 EUR
die Aufwendungen auf 2.768.800,00 EUR
der Jahresgewinn auf 31.900,00 EUR
der Jahresverlust auf 0,00 EUR
2. Im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.301.800,00 EUR
die Ausgaben auf 1.301.800,00 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 574.900,00 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000,00 EUR
§ 6
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für den Wirtschaftsplan wurde am 10. Februar 2005 und für den Haushaltsplan am 12. April 2005 erteilt.
Plön, den 23. April 2005
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez. Unterschrift
Jens Paustian
II.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 483.900,00 Euro.
III.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei der Fachgruppe Finanzen, Schlossberg 12, ausliegen.
Plön, den 23. April 2005
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez. Unterschrift
Jens Paustian