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Datum: 05.05.2006

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2006

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 08. Februar 2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 12.629.200,00 EUR
in der Ausgabe auf 15.387.100,00 EUR
(nachrichtlich: daraus resultierender Fehlbedarf: 2.757.900,00 EUR)

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 2.483.400,00 EUR
in der Ausgabe auf 2.483.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 438.900,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 92,19 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 350 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. Die Genehmigung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

§ 5

Für den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 2.833.900,00 EUR
die Aufwendungen auf 2.715.000,00 EUR
der Jahresgewinn auf 118.900,00 EUR
der Jahresverlust auf 0,00 EUR

2. Im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.070.700,00 EUR
die Ausgaben auf 1.070.700,00 EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 290.000,00 EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000,00 EUR


§ 6

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für den Wirtschaftsplan wurde am 03. Januar 2006 und für den Haushaltsplan am 27. April 2006 erteilt.

Plön, den 05. Mai 2006

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

- L. S. -

gez.
Jens Paustian


II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei der Fachgruppe Finanzen, Schlossberg 12, ausliegen.

Plön, den 05. Mai 2006

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

- L. S. -

gez.
Jens Paustian