Topmeldungen
PlönRadeln Tour am 12.08.2026 um 18:00 Uhr Gemeinsame Radtour über Grebin, Kossau und Theresienhof
Luftbild Stadt Plön
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13. Dezember 2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 13.889.200,00 EUR
in der Ausgabe auf 16.924.600,00 EUR
(nachrichtlich: daraus resultierender Fehlbedarf: 3.035.400,00 EUR)
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.891.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 1.891.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 585.300,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 140.000,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.000.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 88,96 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 350 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. Die Genehmigung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 2.911.900,00 EUR
die Aufwendungen auf 2.617.700,00 EUR
der Jahresgewinn auf 294.200,00 EUR
der Jahresverlust auf 0,00 EUR
2. Im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.043.500,00 EUR
die Ausgaben auf 1.043.500,00 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000,00 EUR
§ 6
Der Wirtschaftsplan wurde am 27. November 2006 der Kommunalaufsicht angezeigt. Er beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für den Haushaltsplan wurde am 31. Januar 2007 erteilt.
Plön, den 10. Februar 2007
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez. Jens Paustian
II.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 485.300 Euro.
III.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei der Fachgruppe Finanzen, Schlossberg 12, ausliegen. *)
Plön, den 10. Februar 2007
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez. Jens Paustian