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Datum: 10.08.2011

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2011 (Änderung der Angaben zur geänderten Genehmigungsverfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 11. Juli 2011)

I.
Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 30.03.2011 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 12.754.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 14.194.400 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 1.440.400 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.536.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.559.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.251.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.941.900 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 795.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 67,19 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 %
2. Gewerbesteuer 350 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 95 d u. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 01. 06. 2011 und am 11. 07. 2011 erteilt.

Plön, den 10. August 2011


S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

gez. Jens Paustian


II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckte sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 01. Juni 2011 auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 705.400 €. Mit Genehmigungsverfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 11. Juli 2011 wurde dieser Betrag um 31.000 € auf 736.400 € erhöht.


III.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.


Plön, den 10. August 2011

S t a d t P l ö n

Der Bürgermeister

- L. S. -

gez. Jens Paustian