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Luftbild Stadt Plön
I.
Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 30.03.2011 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnisplan mit
2. im Finanzplan mit
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 795.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 67,19 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 %
2. Gewerbesteuer 350 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d u. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 01. Juni 2011 erteilt.
Plön, den 03. Juni 2011
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez. Jens Paustian
II.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 705.400 €.
III.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schloss-berg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 03. Juni 2011
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
gez. Jens Paustian