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Luftbild Stadt Plön
I.
Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 27. Februar 2013 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnisplan mit
2. im Finanzplan mit
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 517.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.256.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 69,758 Stellen
1 Ohne interne Leistungsverrechnung
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 24. April 2013 erteilt.
Plön, den 06. Mai 2013
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Jens Paustian
Jens Paustian
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich 2 / Team Finanzen,
Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 6. Mai 2013
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Jens Paustian
Jens Paustian