Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2015


I.

Haushaltssatzung
der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 11. März 2015 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 15.134.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 16.014.900 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 880.100 EUR

1 Ohne interne Leistungsverrechnung


2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 14.927.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.318.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.297.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.892.000 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 808.600 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 80,978 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %
2. Gewerbesteuer 370 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 03. Juni 2015 erteilt.


Plön, den 18. Juni 2015

S t a d t Pl ö n
Der Bürgermeister

gez.

- L. S. - Jens Paustian

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 03. Juni 2015 auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme in Höhe von 428.500 €.

III.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.


Plön, den 18. Juni 2015

S t a d t Pl ö n
Der Bürgermeister

gez.

- L. S. - Jens Paustian