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Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung vom 17.07.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 10.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 10.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 0,00 EUR
in der Ausgabe auf 0,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
§ 3
Die Verbandsumlage wird auf 2.500 € je Mitgliedsgemeinde festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen Plön/Rathjensdorf gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflich-tet, der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen Plön/Rathjensdorf über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Plön, den 06.12.2007
Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf
-L.S.-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Plön bei der Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Schlossberg 3-4, ausliegen.
Plön, den 06. Dezember 2007
Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf
-L.S.-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher