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Datum: 07.01.2015

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Planungsverbandes Seewiesen Plön/Rathjensdorf für das Haushaltsjahr 2015

I.

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Planungsverbandes Seewiesen Plön/Rathjensdorf für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 18. November 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 5.000,00 EUR

in der Ausgabe auf 5.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 0,00 EUR

in der Ausgabe auf 0,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0,00 EUR

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR

4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen

§ 3

Die Verbandsumlage wird auf 2.500 € je Mitgliedsgemeinde festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen Plön/Rathjensdorf gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen Plön/Rathjensdorf über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Plön, den 07. Januar 2015

Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf

-L.S.- gez. Jens Paustian

(Jens Paustian)

Verbandsvorsteher

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Plön bei dem Fachbereich 3 Bauen und Liegenschaften, Team 30: Bau, Planung & Umwelt, Schloßberg 3-4, 24306 Plön ausliegen.

Plön, den 07. Januar 2015

Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf

-L.S.- gez. Jens Paustian

(Jens Paustian)

Verbandsvorsteher